Ihre Spende hilft - bei uns in der Region, genau da wo sie gebraucht wird.
Unser Spenden-Konto

Hilfsfonds Königsbrunn e.V.

IBAN: DE10 7209 0000 0006 4433 11

Augusta Bank eG Raiffeisen-Volksbank

BIC: GENODEF1AUB

Wem wird geholfen?
In enger Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat der Stadt Königsbrunn und dem Amt für Soziales findet die Prüfung der jeweils eingegangen Anträge statt. Diese  werden teils von den Betroffenen selbst, teils auch von deren Verwandten, Freunden oder Bekannten eingebracht, da sich die Hilfsbedürftigen selbst oft nicht trauen oder sich schämen, an der HILFSFONDS heranzutreten. 

Wo das Gesetz nicht greift, kann der HILFSFONDS unbürokratisch und effektiv helfen. Über die Zuteilung kann schnell entschieden und die Hilfe zeitnah geleistet werden.

Ihr Vorteil
Mit Ihrer Spende helfen Menschen direkt in Ihrer Region - und zwar ohne Abzug von Verwaltungskosten.
Dazu erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung/ Zuwendungsbestätigung.

Gute Gründe, uns Ihr Vertrauen zu schenken!
Der HILFSFONDS e.V. ...

  • hilft in Not geratenen Menschen ohne Ansehen von Nation, Rasse, Geschlecht oder Religion.
  • ist vom Finanzamt Augsburg als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
  • bzw. das Rechnungswesen wird jährlich durch einen unabhängigen Kassen- und Wirtschaftsprüfer auf ordnungsgemäße Geschäftsführung kontrolliert.
  • gibt jährlich seinen Mitgliedern einen Rechenschaftsbericht über die Projekte des vergangenen Jahres ab.
  • ist eine große Gemeinschaft von Menschen aus allen Bereichen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens unserer Stadt, welche sich uneingeschränkt und ehrenamtlich dafür einsetzen, mit Ihrer Spende Not zu lindern und Menschen neue Lebensinhalte zu geben.
  • arbeitet eng mit dem Sozialreferat der Stadt Königsbrunn zusammen.

Spenden an den HILFSFONDS e.V. können Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen.
Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt per Post oder Email an uns.

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis:
Sie erhalten für Ihre Geld- oder auch Sachspende selbstverständlich eine Spendenquittung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir z.B.  für Gutscheine wie für Dienstleistungen bzw. sonstige Nutzungen und Leistungen (z.B. Überlassung von Räumen und Fahrzeugen, Restaurantgutscheine, Hotelgutscheine, Kinokarten, etc.) nach § 10b Abs. 3 EStG keine Zuwendungsbestätigungen erstellen können. Bei Spenden in Form von Gutscheinen für Sachzuwendungen kann erst nach deren Einlösung und der danach erfolgten Einreichung eine Spendenquittung erstellt werden.  Für die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung benötigen wir Ihre komplette Anschrift.

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